Information zur Trinkwasserhygiene (TrinkwV)

Seit dem 01.11.2011 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV). 

Sie als Besitzer/Betreiber einer Trinkwasserinstallation sind verantwortlich für die Einhaltung dieser Verordnung im häuslichen Bereich. 

Die hervorragende Qualität des Lebensmittels Trinkwasser muss für den Nutzer  sichergestellt werden. 

Deshalb sind Qualitätsparameter der Trinkwasserverordnung einzuhalten.

Folgende Punkte sind zu beachten:

Vermeidung von Trinkwassertemperaturen, welche das Bakterien-u. Keimwachstum fördern können. 

Kaltwassertemperaturen höchstens  25°C, Warmwassertemperatur mindestens 55 °C. Temperaturen in der Zirkulationsleitung mindestens 50 °C. 

Der Trinkwasserwechsel im System muss gewährleistet sein. Wasser hat keine unbegrenzte Haltbarkeit. 

Stagniertes Wasser muss durch ablaufen ersetzt werden, bevor es als Trinkwasser genutzt werden kann. 

Selten genutzte Auslaufstellen sind regelmäßig zu spülen, wie eventuell Gäste-WC, Dusche und Badewanne.

Das triff auch für periodisch genutzte Wasserentnahmestellen zu, wie für die Gartenbewässerung.

Die Sicherheitseinrichtungen für die Trinkwasserinstallation sind auf richtigen Einbau und Funktion zu prüfen. 

Der Wasserfilter ist regelmäßig zu spülen oder durch ein Filtertausch zu reinigen. 

In der Trinkwasserinstallation befinden sich eventuell selten bzw. nicht durchströmte Leitungsteile.

Wir empfehlen nur Rohrsysteme, Armaturen und Geräte mit DVGW-Zulassung zu verwenden. 

Die Füllvorrichtung der Heizung muss mit einer Sicherungseinrichtung: (Systemtrenner BA295 STN-WH DN 20) versehen werden! 

Eine jährliche Inspektion und Wartung der Trinkwasserinstallation durch eine Fachunternehmen ist ratsam.  

  Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Schicken Sie uns hierzu einfach Ihre Anfrage.